Parkplatzbewirtschaftung in Morschach |
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| Die im Eigentum der politischen Gemeinde und der römisch-katholischen Kirchgemeinde befindenden Parkplätze werden mit zentralen Parkuhren bewirtschaftet. Einzelne Parkfelder sind mit einer blauen Zone versehen. Nachfolgend sind die Gebühren sowie das Vorgehen zum Erlangen einer Jahresparkkarte ersichtlich. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter Tel. 041 820 58 78 gerne zur Verfügung. BLAUE ZONE Gültigkeitsbereich: Parkplatz an der Dorfstrasse (gegenüber Bäckerei Jud) Parkplätze an der Axensteinstrasse (zwei Parkfelder vor dem Schulhauseingang, fünf Plätze bei Abgang Treppe Turnhalleneingang) Zeit: Täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr ZONE MIT ZENTRALER PARKUHR a) Zentrale Parkuhr Gültigkeitsbereich: Parkplatz an der Schulstrasse (Gemeindeparkplatz) Parkplatz an der Schiltistrasse (Kirchenparkplatz) Zeit: Täglich von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr Gebühren: 1. Stunde gratis (die Parkuhr muss trotzdem betätigt werden) 2 Stunden Fr. 1.-- 5 Stunden Fr. 4.-- 3 Stunden Fr. 2.-- 6 Stunden Fr. 5.-- 4 Stunden Fr. 3.-- Tageskarte Fr. 5.-- Sämtliche Parkfelder der mit Parkuhren bewirtschafteten Zonen sind nummeriert. Der Benützer muss lediglich die Nummer des Parkplatzes in die Parkuhr eingeben. Es wird kein Ticket ausgedruckt und muss demzufolge auch nicht hinter der Windschutzscheibe aufgelegt werden. b) Jahresparkkarten Auf Antrag hin, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Gesuch um Parkierungsbewilligung eingereicht werden. Diese berechtigt den Inhaber, das in der Bewilligung bezeichnete Fahrzeug während unbeschränkter Zeit auf einem nicht zugeteilten Parkfeld des Kirchen- oder Gemeindeparkplatzes stehen zu lassen. Die Parkierungsbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz und enthebt nicht von der Pflicht, temporäre Verfügungen von Parkzeitbeschränkungen, z. B. infolge Bauarbeiten oder besonderen Anlässen, zu beachten. Die Parkkarte lautet auf die Autonummer des Antragstellers und ist nicht übertragbar. Das Gesuch ist der Gemeindeverwaltung Morschach, Schulstrasse 6, 6443 Morschach, einzureichen. Bei bewilligten Gesuchen kann die Parkkarte gegen Barzahlung bei der Gemeindekanzlei abgeholt werden. (Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei oder via Online-Schalter bezogen werden). Gebühren: 1. Jahresparkkarte für zugeteilte, überdachte Parkplätze Von den acht zur Verfügung stehenden überdachten Parkplätzen sind zur Zeit alle belegt. Gesuche können gleichwohl bei der Gemeindeverwaltung deponiert werden, wo eine so genannte Warteliste geführt wird. Gebühr; jährlich Fr. 720.-- 2. Jahresparkkarte für nicht zugeteilte, unüberdachte Parkplätze Einwohner und Einwohnerinnen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Morschach, ohne eigenen Parkplatz sowie für Personen deren ständiges Arbeitsdomizil in der Gemeinde Morschach liegt. Gebühr; jährlich Fr. 360.-- 3. Jahresparkkarte für Gelegenheitsparkierer Einwohner mit eigenem Parkplatz Gebühr; jährlich Fr. 50.-- 4. Jahresparkkarte für auswärts wohnhafte Vereinsmitglieder Auswärtige Personen die in einem offiziellen Verein der Gemeinde Morschach mit kulturellem Charakter aktiv mitmachen und deren Arbeitsplatz nicht in Morschach ist. Bezug durch den Vereinspräsidenten. Gebühr; jährlich Fr. 50.-- |
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Reglement über das Parkieren auf öffentlichen Plätzen/Gebührenordnung/Gesuchsformulare für Jahresparkkarten |
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| Sie können die Dokumente bei der Gemeindekanzlei oder via Online-Schalter beziehen. | ||