AHV-Beiträge |
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Wer ist beitragspflichtig? Der Versicherungsschutz von AHV und IV gilt obligatorisch für die ganze Schweizer Bevölkerung sowie für Personen, welche in der Schweiz erwerbstätig sind. |
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Beginn der Beitragspflicht? |
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| Der Abzug wird je zur Hälfte (5.05 %) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt und auf dem individuellen Konto des Arbeitnehmers gutgeschrieben. Formulare und Merkblätter können via Online-Schalter bezogen werden. |
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