AHV-Beiträge
AHV-Beiträge
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Wer ist beitragspflichtig?

Der Versicherungsschutz von AHV und IV gilt obligatorisch für die ganze Schweizer Bevölkerung sowie für Personen, welche in der Schweiz erwerbstätig sind.
Beginn der Beitragspflicht?
.Für Erwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem das 18. Altersjahr vollendet wird.
 
.Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird. Als Nichterwerbstätig gelten Personen, welche keine AHV-Beiträge entrichten: Studenten, IV-Rentner, nichterwerbstätige Witwen und Geschiedene, Frühpensionierte.
Der Abzug wird je zur Hälfte (5.05 %) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt und auf dem individuellen Konto des Arbeitnehmers gutgeschrieben.


Formulare und Merkblätter können via Online-Schalter bezogen werden.
AHV-Zweigstelle Morschach 
Schulstrasse 6 
6443 Morschach 
  041 825 13 30 
  041 825 13 31 
  gemeinde@morschach.ch 
 
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