Hundesteuer |
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Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund, hat der Halter in seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. | |||
Wann ist die Hundesteuer fällig? |
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| Die Hundesteuer ist alljährlich im Monat Januar oder sobald der Hund vier Monate alt ist der Gemeindekanzlei zu entrichten. Sind Sie neu Halter eines Hundes, bitten wir Sie bei uns am Schalter vorbeizukommen und die Hundesteuer bar zu entrichten. Damit Ihr Hund registriert werden kann, benötigen wir eine Kopie des Versicherungsausweises (Haftpflicht) sowie die Nr. des Mikro-Chips. Den übrigen Hundehaltern wird im Monat Januar eine Rechnung zugestellt. Bitte teilen Sie uns daher mit, wenn Sie keinen Hund mehr haben. Besten Dank. |
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Die Hundesteuern in der Gemeinde Morschach betragen: |
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Fr. 20.-- Fr. 50.-- Fr. 150.-- |
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| Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, deren Hunde der Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. | ||
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