Zivilstandskreis Schwyz
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30

Donnerstag
08.30 - 11.30 und 13.30 - 18.00

Das Dienstleistungszentrum für den Zivilstandskreis Schwyz befindet sich in Schwyz an der Herrengasse 17 (Haus Spittel) im 1. Stock.
Per 1. Januar 2004 hat der Zivilstandskreis Schwyz nebst den Gemeinden Schwyz, Ingenbohl, Illgau, Riemenstalden und dem Bezirk Gersau auch die zivilstandsamtlichen Tätigkeiten der Gemeinde Morschach übernommen.

Zivilstandsbeamtin
zuständig für die Gemeinden:
Ingenbohl, Morschach und Riemenstalden:

Frau Sarah Ernst
041 819 07 07 oder
041 819 07 14
sarah.ernst@gemeindeschwyz.ch
Folgende Zivilstandsereignisse werden vom Zivilstandsbeamten in seinem Zuständigkeitsbereich bearbeitet. Über die erforderlichen Unterlagen/Dokumente für die Beurkundung werden Sie gerne persönlich informiert.

Geburten
Eine Geburt ist innert 3 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt anzuzeigen. Erfolgt die Geburt im Spital, übernimmt die Verwaltung die Anzeige.

Kindesanerkennungen
Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Ziviltrauung
Eine Eheschliessung kann erst nach Abschluss des Ehevorberietungsverfahren stattfinden. Die Brautleute haben sich für dieses Zivilstandsereignis frühzeitig und persönlich zu melden.

Todesfälle
Ein Todesfall oder die Auffindung einer Leiche ist innert 2 Tagen bei der Wohngemeinde anzuzeigen. Todesfälle, die sich im Spital oder Heim ereignen, werden durch die Verwaltung angzeigt.

Todesfälle können unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung weiterhin am Ereignisort/Wohnort angezeigt werden. Die Wohngemeinde ist im Übrigen auch für das Bestattungswesen zuständig. Die Gemeindeverwaltung hilft diesbezüglich den Angehörigen weiter. Es können somit wie bisher mit einem einzigen Behördengang sowohl die Todesanzeige als auch die Bestattungsformalitäten erledigt werden.

Der Zivilstandskreis Schwyz ist für die Geburtsanzeigen bei Hausgeburten, Kindesanerkennungen, Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und Namensänderungen zuständig.
 
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