Feuerwehr-Ersatzabgabe
Feuerwehr-Ersatzabgabe
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Die Schadenwehr ist eine Spezialfinanzierung. Sie wird nicht durch die ordentlichen Steuereinnahmen finanziert, sondern durch eine Ersatzabgabe. Grundsätzlich sind Männer und Frauen ab vollendetem 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr pflichtig.

Die Ersatzabgabe beträgt:
Steuerbares Einkommen
.bis Fr. 9'999.--
.ab Fr. 10'000.--
.ab Fr. 15'000.--
.über Fr. 20'000.--
Steuersatz
Fr. 150.--
Fr. 160.--
Fr. 180.--
Fr. 200.--
pro Jahr. Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Schadenwehr oder wird die Altersgrenze von beiden Personen überschritten, entfällt die Abgabepflicht. Bei ausländische Staatsangehörige mit beschränkter Aufenthaltsdauer wird die Abgabe nach der Aufenthaltsdauer berechnet.
Gemeindekasse Morschach 
Schulstrasse 6 
6443 Morschach 
  041 825 13 30 
  041 825 13 31 
  gemeinde@morschach.ch 
 
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