Stundungen / Zahlungsabkommen
Stundungen / Zahlungsabkommen
.Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder beim Steueramt vorsprechen.
 
.Gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins erhoben.
Steueramt Morschach 
Schulstrasse 6 
Postfach 58 
6443 Morschach 
  041 825 13 33 
  041 825 13 31 
  sandra.kenel@morschach.ch 
 
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