Zahlungsfristen |
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| 2 % Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages innert 30 Tagen; bzw. bis zum 1. Juli des laufenden Jahres. Ratenzahlungen - 1. Rate bis zum 31. Oktober - 2. Rate bis zum 31. Dezember - 3. Rate bis zum 28. Februar Wird eine Rate nicht fristgerecht eingehalten, ist der gesamte Steuerbetrag per 31. Dezember fällig. |
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Verzugszins |
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| Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgesetzt. | ||
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