Zahlungsfristen
Zahlungsfristen
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2 % Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages innert 30 Tagen; bzw. bis zum 1. Juli des laufenden Jahres.

Ratenzahlungen
- 1. Rate bis zum 31. Oktober
- 2. Rate bis zum 31. Dezember
- 3. Rate bis zum 28. Februar
Wird eine Rate nicht fristgerecht eingehalten, ist der gesamte Steuerbetrag per 31. Dezember fällig.
Verzugszins
Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgesetzt.
Steueramt Morschach 
Schulstrasse 6 
Postfach 58 
6443 Morschach 
  041 825 13 33 
  041 825 13 31 
  sandra.kenel@morschach.ch 
 
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