| Meldung an das Steueramt erfolgt durch die Einwohnerkontrolle, keine separate Meldung ans Steueramt notwendig.
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| Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz
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 | Steuerpflichtig sind Sie das ganze Jahr in unserer Gemeinde, wenn Sie den Wohnsitz am 31. Dezember bei uns haben. Sie müssen keine Steuererklärung ausfüllen, da die Steuerzahlen von der letzten Wohnsitzgemeinde übernommen werden.
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| Zuzug ausserhalb des Kantons Schwyz
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 | Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember in der Gemeinde Morschach haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig, auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres bei uns gewohnt haben. Die Wegzugsgemeinde darf für das laufende Jahr nicht mehr besteuern. Sie müssen im Zuzugsjahr keine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuererklärung erhalten Sie im Folgejahr automatisch zugestellt. |