Abwasser-Gebühr |
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Die Eigentümer der Grundstücke, welche der öffentlichen Kanalisation angeschlossen sind, haben eine jährliche Benutzungsgebühr zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage der hydraulischen Einwohnergleichwerte (Spitzenwerte) bestimmt. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils im Monat September. |
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