Kehricht-Gebühr |
||||
|
Die Kosten des Sammel- und Entsorgungsdienstes, der Verbrennung, Verwertung oder Beseitigung und allfällig weiterer Aufwendungen müssen kostendeckend durch die Gemeinde gedeckt werden. Die Entsorgunsgebühr setzt sich aus der jeweiligen Sack- und der jährlich wiederkehrenden Grundgebühr zusammen, welche auf der Grundlage der hydraulischen Einwohnergleichwerte (Spitzenwerte) basiert. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils im Monat September. |
|||
|