 | Alle nicht wiederverwertbaren und ungiftigen Abfälle in den vorgeschriebenen Behältnissen bereitstellen:
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 | Offizielle rote Kehrichtsäcke
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 | In den bewilligten Gewerbe-Containern
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 | Kehrichtsäcke erst am Sammeltag bereitstellen
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 | Sperrgut muss auf die Masse: 50 x 50 x 150 cm oder 70 x 70 x 70 cm (max. 30 kg) gebündelt und mit einer offiziellen Gebührenmarke versehen sein
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 | Sperrgut in Schachteln, Kisten oder Körben - sonfern sie den Massen entsprechen - wird ebenfalls mitgenommen
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 | nicht mitgenommen werden: Bauschutt, Steine, Flüssigkeiten und Materialien, die gesondert behandelt werden müssen. |